Allgemeine Geschäftsbedingungen von CrossFit CS9
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das so genannte CrossFit-Training. CrossFit ist ein Fitness- und Konditionstraining und wird von der DH Fitness GmbH (nachfolgend “CrossFit CS9” genannt) angeboten. CrossFit CS9 bedient sich hierzu ausschliesslich CrossFit-zertifizierten Trainern. Je nach Umfang der gebuchten Leistungen umfasst der Vertragsgegenstand von CrossFit-zertifizierten Trainern geleitete Trainingseinheiten als auch eigenverantwortliches Training in den Räumlichkeiten und unter Nutzung des Equipments von CrossFit CS9. Die Trainingsveranstaltungen (Sessions) finden grundsätzlich in der Trainingshalle von CrossFit CS9 im Maloyaring 1 in 4466 Ormalingen (im Folgenden: Veranstaltungsort) statt. CrossFit CS9 behält es sich vor, die Trainingsveranstaltungen auch ausserhalb des Veranstaltungsorts in dessen Nähe im Freien zu gestalten.
2. Vertragspartner
Vertragspartner der Mitglieder von CrossFit CS9 und Anbieter der hier dargestellten Leistungen ist die DH Fitness GmbH.
Grundsätzlich werden nur Volljährige von CrossFit CS9 als Mitglieder zugelassen. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.
3. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag zwischen CrossFit CS9 und dem Kunden kommt erst zustande, wenn CrossFit CS9 den Mitgliederbeitrag erhalten hat. Durch Ausfüllen und Absenden des Antrags kommt kein Vertrag zustande.
4. Leistungsumfang
a. CrossFit CS9 stellt den Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: Von CrossFit CS9 zertifizierten Trainern angeleitete Trainingseinheiten (Lektion). Eine Lektion hat die Dauer von ca. 55 Minuten. Es finden regelmässig bis zu 5 Einheiten pro Tag statt. CrossFit CS9 hat an gesetzlichen Feiertagen nicht geöffnet und bietet dementsprechend auch keine Kurse an Feiertagen an. Mitglieder die eine „unlimited“- Mitgliedschaft erworben haben, dürfen während der Dauer ihrer Mitgliedschaft unbeschränkt Lektionen besuchen (maximal 1 Training pro Tag). Mitglieder die eine „limited“- Mitgliedschaft erworben haben, dürfen während der Dauer ihrer Mitgliedschaft 2x pro Woche Lektionen besuchen (maximal 1 Training pro Tag). Die Teilnehmerzahl für einzelne Trainingskurse ist beschränkt und beträgt in der Regel 12 Teilnehmer. Je nach Einheit sind die Trainer berechtigt geringere oder grössere Teilnehmerzahlen anzusetzen. Die Teilnehmer haben nur das Recht zur Teilnahme, wenn Sie sich für die einzelnen Lektion rechtzeitig registriert haben. Diese Anmeldung erfolgt online. Besitzer einer „10er-Karte“ und „Drop-Ins“ haben dasselbe Recht zur Teilnahme an den Trainingsveranstaltungen wie Vollmitglieder, soweit der Punktestand ihrer Punktekarte ausreichend gedeckt ist oder ein Drop-In gebucht wurde.
CrossFit CS9 steht das Recht zu, übliche Öffnungszeiten zu bestimmen und das Studio für bis zu 2 Wochen im Jahr zu schliessen. CrossFit CS9 hat das Recht eine Hausordnung (Box Rules) zu bestimmen, die für die Mitglieder bindend ist. CrossFit CS9 ist verpflichtet hierbei die berechtigten Interessen der Mitglieder zu berücksichtigen. CrossFit CS9 ist berechtigt, einzelne Mitglieder die Teilnahme an einzelnen Sessions zu untersagen, wenn hierfür berechtigte Gründe, wozu insbesondere auch gesundheitliche Bedenken zählen, bestehen. CrossFit CS9 behält sich vor einzelne Mitglieder für die Registrierung von Sessions zu sperren, falls diese mehrmals zu registrierten Kursen nicht erscheinen und nicht spätestens zwei Stunden vor Trainingsbeginn die Registrierung storniert haben.
b. 10er-Punktekarte.
Mit Bezug einer 10er-Punktekarte erwerben die Mitglieder 10 Leistungspunkte, die zur Entgegennahme folgender Leistungen berechtigen: Teilnahme an geleiteten Sessions: 1 Punkt/Lektion. Wenn der Punktestand auf Null reduziert ist, haben die Inhaber einer Punktekarte kein Recht an weiteren Veranstaltungen teilzunehmen, bis sie eine neue Punktekarte oder eine Vollmitgliedschaft erworben haben. Die Punktekarte ist nicht übertragbar.
Die Leistungspunkte einer Punktekarte müssen innerhalb von 6 Monaten verbraucht werden. Anschliessend verfallen die Leistungspunkte. Sollte ein Punktekarte-Inhaber einen Kurs nicht besuchen können, für den er registriert war, so hat er spätestens zwei Stunden vor Trainingsbeginn die Registrierung zu stornieren; andernfalls wird ein Leistungspunkt abgezogen.
c. Drop-In.
Ist ein Drop-In gebucht, berechtigt dies zur einmaligen Teilnahme an der gebuchten Lektion.
5. Preise/Bezahlung
Es gelten die Preise in CHF für die oben beschriebenen Leistungen.
Die Bezahlung der angegebenen Preise hat jeweils im Voraus zu erfolgen. Die Bezahlung kann wahlweise in bar oder durch Nutzung des von CrossFit CS9 angebotenen Zahlungssystems erfolgen.
6. Kündigung
Auf Grund der kurzen Vertragslaufzeit von nur einem Monat im Rahmen der vollen Mitgliedschaft ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Rückforderung von bezahlten Monatsbeträgen ist jedoch ausgeschlossen. Bei einer Kündigung kann das Mitglied diese selbständig online abschliessen.
7 .Besondere Teilnahmevoraussetzungen
Um den Teilnehmern eine effektive und sichere Teilnahme an den angebotenen Trainingseinheiten zu ermöglichen, ist jedes Neumitglied verpflichtet, zunächst unseren INTRO-Kurs zu besuchen. Erst nachdem der Kunde an diesem Kurs teilgenommen hat, dürfen die sonstigen Veranstaltungen genutzt werden. CrossFit CS9 befreit Neumitglieder von dieser Verpflichtung, wenn sie über ausreichende Erfahrung aus anderen CrossFit-Boxen verfügen. Diese Befreiung unterliegt dem Ermessen von CrossFit CS9 bzw. der leitenden Trainer.
8. Haftung
a. Die Haftung von CrossFit CS9 ist ungeachtet der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
b. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen und soweit gesetzlich zwingend eine verschuldensunabhängige Haftung vorgeschrieben ist (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Ausserdem findet der Haftungsausschluss keine Anwendung bei Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalspflichten“), wenn diese fahrlässig verursacht wurden.
c. Eine darüber hinausgehende Haftung der Auftragnehmerin besteht grundsätzlich nicht.
d. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von CrossFit CS9.
e. Für selbstverschuldete Unfälle haftet der Kunde.
9. Datenschutz
CrossFit CS9 erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Vertragspartner erhält. CrossFit CS9 nutzt diese Informationen, um die Kundenbeziehung mit dem Antragsteller/Mitglied zu gestalten. CrossFit CS9 wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben.10. Sonstiges
a. Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen, soweit nicht diese Vereinbarung etwas anderes vorsieht.
b. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen die Schriftformerfordernis nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
c. Auf diese Vereinbarung ist das schweizerische Recht anzuwenden.
d. Erfüllungsort ist Ormalingen.
e. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Liestal.
f. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Ziel dieser Vereinbarung rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.